ARD Tagesschau, 29.4.2019 (Zugriff: 29.04.2019)
""Sei nicht böse", war bis vor einem Jahr noch das Firmenmantra von Google. Doch die Vorwürfe gegen Google-Manager wegen sexueller Belästigung reißen nicht ab. Eine ausgeklügelte Aktienstruktur läuft den Interessen von Mitarbeitern wie Aktionären entgegen.
"Wir haben genug" – im November 2018 legten Tausende Google-Mitarbeiter weltweit ihre Arbeit nieder und gingen auf die Straße. Sie protestierten gegen Sexismus, Rassismus und Machtmissbrauch durch Führungskräfte.
Auf den Schildern der Demonstranten tauchte immer wieder das alte Firmenmotto auf, das Google im Mai 2018 nach fast 20 Jahren aus seinem Verhaltenskodex entfernte - "Don't be evil".
Aktionärs-Klagen gegen den Führungszirkel
Doch das "System Google" zieht nicht nur die Kritik zahlreicher Mitarbeiter auf sich. Auch Anleger laufen Sturm. Mehrere Großaktionäre haben das Unternehmen verklagt, darunter ein Privatinvestor und zwei US-Pensionskassen.
Die Klage richtet sich gegen die Gründer Larry Page und Sergey Brin, den amtierenden Chef Sundar Pichai, Verwaltungsratsmitglied John Hennessy und den früheren Konzernchef Eric Schmidt.
"Goldener Fallschirm" von 90 Millionen Dollar
Ihr Vorwurf: Der engste Kreis um die Gründer habe zahlreiche Börsenregeln zur Offenlegung missachtet, Firmengelder verschwendet und die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern verletzt. Denn Google hat zahlreiche Manager, gegen die interne Untersuchungen wegen sexueller Übergriffe liefen, mit hohen Abfindungen entlassen.
Explizit genannt wird in der Klageschrift beispielsweise ein Topmanager, der eine Untergebene zum Oralsex gezwungen haben soll. Er sprang mit einem "goldenen Fallschirm" von 90 Millionen Dollar ab.
"Signifikanter finanzieller Schaden"
Um eines klarzustellen: Die Aktionäre, die jetzt gegen den Google-Mutterkonzern Alphabet klagen, agieren gewiss nicht aus humanistischen Beweggründen. Vielmehr steht für sie der "signifikante finanzielle Schaden" im Fokus, den der Konzern und damit auch die Anteilseigner aus den ungerechtfertigten Abfindungen erlitten haben.
Doch wie ist so etwas überhaupt möglich? Schließlich ist Alphabet ein börsennotierter Aktienkonzern, der jedes Quartal vor seinen Aktionären Rechenschaft ablegen muss – so auch heute Abend nach US-Börsenschluss – und durch einen Verwaltungsrat kontrolliert wird.
Zu Alphabet Inc.
Die US-amerikanische Holding der Google LLC wurde 2015 gegründet. Google LLC wird seither als Tochterunternehmen weitergeführt. Die Aktienkürzel heißen weiterhin GOOGL bzw. GOOG.
Gepflegte Drei-Klassen-Gesellschaft
Ganz einfach: Bei Alphabet ist nicht jeder Aktionär gleich. Vielmehr herrscht hier eine gepflegte Drei-Klassen-Gesellschaft von A-, B- und C-Aktionären. Wer eine A-Aktie hält, besitzt sowohl einen Anteil am Unternehmen als auch ein Stimmrecht pro Papier. So weit, so normal.
Die Alphabet-A-Aktie hat seit dem Börsengang mehr als 2.700 Prozent zugelegt
Doch dann gibt es da noch die B-Aktie. Sie ist gewissermaßen die Super-Aktie im Google-Universum, verleiht sie ihrem Inhaber doch Superkräfte. Sie ist nicht börsennotiert, gibt dem Aktionär aber sowohl Anteile am Unternehmen als auch das zehnfache Stimmrecht.
Beliebter Trick
Die Google-Gründer Page und Brin hatten sich die B-Aktien beim Börsengang im Jahr 2004 gesichert. Dabei handelt es sich um einen im Silicon Valley beliebten Trick, um den Einfluss externer Aktionäre von vornherein zu begrenzen.
Der Google-Börsengang 2004 machte Page und Brin zu Multimilliardären
Später wurde noch die C-Aktie eingeführt, die gar keine Stimmrechte umfasst. Anleger partizipieren damit nur an der Kursentwicklung.
Die Macht der Gründer
Das mag kompliziert klingen, hat aber eine ebenso einfache wie fatale Konsequenz: Google-CEO Larry Page und Google-Präsident Sergey Brin kontrollieren mit gerade einmal 13 Prozent der Aktien 51 Prozent der Stimmen.
Gegen sie läuft somit gar nichts. Jegliche Vorstöße von Aktionären, die abgestufte Stimmkraft abzuschaffen oder abzumildern, wurden bislang im Keim erstickt.
Solange die Gründer also nicht umschwenken und sich das radikale Vorgehen gegen den Missbrauch von Macht im eigenen Konzern selbst auf die Fahnen schreiben, hat das "System Google" gute Chancen zu überleben. Auf Kosten der Mitarbeiter – und der Aktionäre".
Stand: 29.04.2019 - Von Angela Göpfert, boerse.ARD.de
Spiegel online, 25.01.2016 (Zugriff: 26.01.2016)
"[...] Es dürfte die wohl größte Einzelspende in der deutschen Flüchtlingskrise sein: Google stellt für Asylbewerber 25.000 Internet-Computer zur Verfügung. Die Spende hat laut dem Konzern einen Wert von 5,3 Millionen US-Dollar, das sind knapp 4,9 Millionen Euro. Zum Vergleich: Google setzte 2014 pro Tag etwa 180 Millionen Dollar um.
Es handelt sich um Chromebooks, Rechner mit wenig Software, die über den Browser als Zugang zu Cloud-Programmen funktionieren. Die Spende kommt von Google.org, der Wohlfahrtsorganisation des Konzerns. Vereine und Verbände, die sich in Deutschland um Geflüchtete kümmern, können die Geräte bei einer Initiative beantragen.
Das Projekt heißt Reconnect und die Verteilung der Computer soll die Organisation Nethope in den kommenden sechs Monaten managen. […]
In einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Wilmersdorf wurde ein Pilotprojekt eingerichtet, das am Montag vorgestellt wurde. Dort sitzen mehr als 1000 Flüchtlinge im Alten Rathaus und schlagen notgedrungen Zeit tot.[…]
Seit Montag stehen nun in zwei Räumen 20 der Google-Rechner, benutzbar von 10 bis 20 Uhr und in mehreren Spracheinstellungen. Es gibt zwei Modi, in denen die Rechner hier und anderorts betrieben werden sollen: In einem Internetcafé-Modus kann der Benutzer frei alles im Netz ansurfen, was den Jugendschutzfilter passiert. Ganz leicht sollen Betreiber auch auf einen Kiosk-Modus umschalten können - dann läuft auf den Rechnern nur noch eine Seite; etwa ein Online-Deutschkurs.[…]“.
faz.net, 22.8.2014 (Zugriff: 25.08.2014)
„(…) Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde deutscher Verlage gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht scharf zurückgewiesen. „Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen“, heißt es in einem Brief des Kartellamts, der FAZ.NET vorliegt. „Das eigentliche Beschwerdeziel bleibt unklar.“
Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ hatte der Bundestag im vergangenen Jahr auf Initiative von Verlagen hin beschlossen. (…) Das Gesetz fiel allerdings deutlich schwächer aus, als eine Lobby von Verlagen gehofft hatte. Kurze Auszüge aus „einzelnen Wörtern und kleinsten Textausschnitten“ bleiben kostenfrei - unklar ist aber, wie lang diese Auszüge genau sein dürfen.
Als das Gesetz beschlossen war, schrieb Google an die Verlage und bot ihnen zwei Möglichkeiten: Google die Nutzung ausdrücklich kostenlos zu erlauben oder aus „Google News“ entfernt zu werden. Die meisten Verlage erlaubten Google die Nutzung. Gleichzeitig beschwerte sich die Rechteverwertungs-Gesellschaft der Verlage, die VG Media, beim Bundeskartellamt über Googles Vorgehen. Google habe als Suchmaschine mehr als 90 Prozent Marktanteil und nutze die Macht aus, die ihm das verleihe.
Das Kartellamt sieht das anders. Die Beschwerde der VG Media sei nicht schlüssig und nicht substantiiert. Welches Ziel die Verleger hätten, sei nicht erkennbar. Google sei jedenfalls nicht dazu verpflichtet, den Verlagen ihre Auszüge abzukaufen. Die Artikel der Verlage müssten nicht mit so langen Auszügen gezeigt werden, dass dafür Geld fällig wird. (…)“.
FAZ, 09.07.2013, Nr. 156, Seite 31 (Zugriff: 23.07.2013)
Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung „nehme sich Google von nun an das Recht, manuell darüber zu entscheiden, welche Betreiber von Websites für welche Themen als „Autorität“ gälten und im Suchindex bevorzugt würden. Nach welchen Regeln man diese Entscheidungen treffe, bleibe ebenso geheim wie der Algorithmus, der den Google-Suchindex erzeugt (...).
Verstießen Blogger oder Podcaster gegen die Google-Qualitätsrichtlinien, so würden sie laut FAZ aus dem Suchindex verbannt und auf eine schwarze Liste gesetzt, „die den Browsern „Firefox“ und „Chrome“ vorgibt, welche Websites sie mit einer Spam-Warnung zu versehen haben“.
„Google versteht es als einen Service für die Nutzer, verdächtige Inhalte aus dem Internet zu filtern. Dass man sich gemäß den eigengen Maßstäben inzwischen selbst verdächtig verhält, interessiert das Unternehmen nicht. Google zahlt, das wurde in der vergangenen Woche bekannt, dem Anbieter des Werbeblockers „Adblocks Plus“, dem Unternehmen Eyeo, Geld dafür, trotz eingeschalteter Filter Werbung auf Websites anzeigen zu können (F.A.Z. vom 6.Juli).
Der Artikel schließt mit einem Zitat von Eric Schmidt: „“Don´t be evil“ sei „das dämlichste Motto überhaupt“, sagte Eric Schmidt vor wenigen Wochen. Das haber er schon gedacht, als er 2001 Google-Chef wurde, fügte er hinzu“.
Spiegel online, 17.07.2013 (Zugriff: 18.07.2013)
"Die Backup-Funktion von Googles Betriebssystem Android kopiert Passwörter für W-Lan-Netze auf Server des Konzerns - unverschlüsselt. Entwickler warnen seit Tagen vor dem Leck, Universitäten sind alarmiert, Google schweigt. (...)
Das Passwort zum eigenen Drahtlos-Netzwerk sollte man nie mit Fremden teilen, rät Google. Der Konzern warnt in einer Anleitung, man würde ja auch nie einem Fremden "den Schlüssel zum eigenen Haus geben". Bei der eigenen Backup-Funktion des Android-Systems missachtet Google diesen Hinweis: Der Dienst kopiert die W-Lan-Passwörter standardmäßig unverschlüsselt auf Google-Server. Betroffen sind alle Netzwerke, mit denen das jeweilige Android-Smartphone oder Tablet je verbunden war. (...)".
Zeit online, 05.07.2013 (Zugriff: 18.07.2013)
"Google fordert die USA und andere Staaten zu mehr Transparenz bei der Internetüberwachung auf. (...)
Die Anschuldigungen zu geheimen Überwachungen bei Google seien "kafkaesken Ausmaßes". Google erlaube Regierungen kein direktes Absaugen der Nutzerdaten von Firmenrechnern, schrieb er erneut. "Es gibt keine 'Hintertür', 'Seitentür' oder 'versteckte Tür'. Wir haben uns weder Prism noch irgendeinem anderen staatlichen Überwachungsprogramm angeschlossen." Nach Darstellung des Exgeheimdienstlers Edward Snowden erlaubt Prism dem US-Geheimdienst NSA weitreichenden Zugriff auf Nutzerdaten vieler großer Internetunternehmen.
(...) Google, Microsoft, Yahoo und Facebook versuchen gleichzeitig, Druck auf die US-Regierung auszuüben. Sie wollen weitere Informationen über bisher geheime Anfragen veröffentlichen dürfen. Es sei unklar, "warum sowohl die Art als auch der Umfang von Überwachungsmaßnahmen durch verschiedene Staaten so unbedingt geheimgehalten werden", schreibt Drummond. (...)".
zdnet.de, 29.04.2013 (Zugriff: 25.06.2013)
"Cisco und Google führen die sechste Auflage des von Greenpeace zusammengestellten Cool IT Leaderboard an. (...)
Der Greenpeace-Report beurteilt die Anstrengungen weltweit agierender IT-Firmen, regenerative Energien zu nutzen und den Klimawandel aufzuhalten. 21 Unternehmen sind in der aktuellen Version vertreten. (...)
Beurteilt werden drei Faktoren: erstens die Nutzung von regenerativen Energien im eigenen Haus, zweitens die angebotenen Lösungen, die Umweltprobleme angehen (beispielsweise für die Steuerung intelligenter Stromnetze), und drittens das öffentliche Engagement für den Energiewandel. Alle drei fließen in die Gesamtnote ein.
Das bislang allein führende Google hat sich noch einmal um drei Punkte verbessert – Cisco schloss mit plus neun Punkten aber zu ihm auf. Greepeace lobt Google für seine Investitionen in erneuerbare Energien, vor allem aber für seinen öffentlichen Einsatz – auch gegenüber Strommonopolisten wie Duke, die an fossiler und nuklearer Energie festhalten. (...)"
foebud.org, 18.04.2013 (Zugriff: 13.06.2013)
"Freie Smartphones ohne Google
(...)
Freie Software will den Nutzerinnen die Kontrolle über die Technik zurückgeben. Diesem Grundsatz hat Google schlitzohrig ein Schnippchen geschlagen, als es die freie Software Android für seine Smartphones aufgriff und zur Marktreife entwickelte. Denn Google versteckte in seinem Android viele kleine Hürden und Spione. Und wer ist schon versiert genug, um diese alle zu finden und zu deaktivieren? Doch da es sich um Freie Software handelt, ist es immerhin möglich, Einfluss auf die Software zu nehmen. Und deshalb können wir unsere Android-Smartphones befreien und auch ohne Google-Account nutzen. (...)".
irights.de, Gastkommentar, 27.02.2012 (Zugriff: 12.06.2013)
"Fair Share: Warum Verlage gegen Google schlechte Karten haben
Deutsche Verleger wenden sich mit einer Kartellrechtsbeschwerde gegen Google an die EU-Kommission. Der Vorwurf: Der Suchmaschinenbetreiber missbraucht seine marktbeherrschende Stellung. Die Forderung: Eine finanzielle Beteiligung an Werbeeinnahmen, die Google mit Anzeigen neben Sucherergebnissen erzielt („Fair Share“) – also auch neben Mini-Auszügen aus Presseartikeln („Snippets“). Die Kartellrechtsexpertin Andrea Lohse gibt der Beschwerde kaum Chancen und erklärt warum. (...)"
welt.de, 23.02.2013 (Zugriff: 12.06.2013)
"Amazon, General Motors, Google – oft verstehen US-Unternehmen die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und Amerika nicht. Deshalb reagieren sie in Krisen meist falsch – mit bösen Folgen. (...)
Google wird das demnächst merken. Eric Schmidt, der Chairman des Konzerns, hatte im vergangenen Jahr die Europäer provoziert. Stolz gab er zum Besten, dass sich sein Unternehmen eine Struktur geben [sic] habe, mit der es in Europa kaum Steuern zahlen müsse. "Man nennt dies Kapitalismus", protze [sic] Schmidt.
In den USA mag so etwas ankommen. In Deutschland aber erreichte Schmidt das Gegenteil: "Der Google-Chef hat uns den Finger gezeigt, und ich nehme die Herausforderung an", droht Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium. Mit Eile treibt jetzt Wolfgang Schäuble die Suche nach einer gesetzlichen Lösung des Problems über internationale Vereinbarungen heran. Die Zeiten, in denen Google zwar 54 Prozent seiner Gewinne im Ausland macht, darauf aber nur drei Prozent Steuern zahlt, sind gezählt. (...)".
Spiegel online, 09.09.2012 (Zugriff: 11.06.2013)
"Fall Bettina Wulff: Google misst mit zweierlei Maß
(...) Google tut im Fall Wulff so, als sei die Präsentation der Suchergebnisse quasi naturgegeben. Ein Google-Sprecher erläutert, die vorgeschlagenen Vervollständigungen seien "das algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren, inklusive der Popularität der eingegebenen Suchbegriffe". Objektiv - das klingt so, als würde der Konzern eisern einem einzigen Prinzip folgen: Vorschläge für Suchanfragen und Ergebnisse immer aufgrund der Popularität bei Nutzern auszuwählen.
Das stimmt nicht.
Google streicht Begriffe aus Suchvorschlägen
Google verhindert in anderen Fällen die Anzeige äußerst populärer Vervollständigungen und Treffer. Als Google 2009 die Suchvorschläge einführte, lenkte die neue Funktion Nutzer oft zu Raubkopiesuchen. Viele Anfragen nach bekannten Programmen und Büchern ergänzte Google um Begriffe wie "Torrent", "Crack" oder "Keygen". Inzwischen macht Google diese Vorschläge nicht mehr, obwohl die Popularität von Raubkopien bei den Nutzern der Suchmaschine kaum gefallen sein dürfte.
Google-Jurist Kent Walker bekennt freimütig, dass der Konzern Begriffe generell löscht: "Wir werden Begriffe blockieren, die eng mit Piraterie verbunden sind", kündigte er Ende 2010 an. Google geht beim Verstecken echter und vermeintlicher Verweise auf Raubkopien noch weiter. Der Konzern löscht mittlerweile Suchergebnisse und stuft Websites herab, die mutmaßlich gegen das Urheberrecht verstoßen. Im Mai 2012 führte Google-Manager Fred von Lohmann aus, warum die Popularität mancher eingegebener Suchbegriffe dem Konzern egal ist: "Wir wollen nicht, dass unsere Suchergebnisse die Menschen auf Stellen im Netz lenken, wo die Urheberrechte verletzt werden." (...)".
golem.de, 21,02,2012 (Zugriff: 10.06.2013)
"Microsoft knöpft sich Google wegen dessen Umgang mit Cookies vor: Google umgehe die Datenschutzeinstellungen nicht nur von Apples Safari, sondern auch die des Internet Explorers. Als Konsequenz setzt Microsoft Google auf eine schwarze Liste. (...)"
spiegel online, 10.08.2010 (Zugriff: 10.06.2013)
"Plötzlich soll alles ganz schnell gehen: Ab kommender Woche nimmt Google Einsprüche gegen das umstrittene Street-View-Projekt an - schon Ende des Jahres soll der Straßenpanorama-Dienst starten. Die Berliner Politik ist überrascht, der zuständige Datenschutzbeauftragte reagiert sauer. (...)
Google, so hatte das Unternehmen am Vorabend mitgeteilt, werde seinen umstrittenen Straßenpanorama-Dienst bis Ende des Jahres in 20 deutschen Städten zwischen München und Hamburg starten - trotz der anhaltenden Kritik. Weil man diese ernst nehme, könnten Betroffene schon ab der kommenden Woche ihre Widersprüche abgeben, erklärte Google. Allerdings sind dann in etwa der Hälfte der Bundesländer noch Sommerferien. (...)
Sehr laut meldet sich dagegen Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar zu Wort - er ist wegen des Sitzes von Google-Deutschland in der Hansestadt zuständig. Die kurzfristige Einführung des Online-Werkzeugs für Widersprüche bereits ab kommender Woche und der Beginn der Widerspruchsfrist in den Sommerferien ließen "durchaus Zweifel aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Widersprüche interessiert ist". Caspar sagte SPIEGEL ONLINE: "Sorgfalt geht vor Schnelligkeit." Er bemängelt außerdem, dass Google es ablehne, eine Telefon-Hotline zur Beantwortung von Fragen der Bürger einzurichten. Stattdessen will der Konzern in den kommenden Wochen entsprechende Informationen über regionale und überregionale Medien verbreiten. (...)
Die Botschaft von Google an seine Kritiker: Vertraut uns. Sehr ungelegen kommt da die jüngste Street-View-Meldung aus Südkorea: Ermittler durchsuchten am Dienstag die Google-Büros in Seoul und beschlagnahmten Computer und Festplatten, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Das Unternehmen werde verdächtigt, illegal persönliche Daten für Street View gesammelt zu haben, hieß es".
tagesschau.de, 23.02.2010 (Zugriff: 09.04.2013)
"Datenschutz contra Street View
Der Straßenfotodienst "Street View" des Internetriesen Google soll noch in diesem Jahr in Deutschland starten. Nach Angaben von Google-Vertreter Arnd Haller sieht das Unternehmen keine Hindernisse für eine Veröffentlichung der Fotos. Nicht mehr: Denn nach Kritik von Datenschützern erweiterte Google Deutschland die Rechte der Nutzer. So soll jeder, der nicht möchte, dass sein Haus im Internet gezeigt wird, das Bild löschen lassen können. Gesichter und Autokennzeichen werden automatisch unkenntlich gemacht. (...)
Um zu zeigen, dass Google es ernst meint mit dem Datenschutz, gab das Unternehmen zudem ein Gutachten bei der Universität Hannover in Auftrag. Google Street View sei "datenschutzrechtlich unbedenklich", schreiben die Autoren des Gutachtens. Der Dienst falle nicht in den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes. Dies sei nur der Fall, wenn personenbezogene Daten mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen erhoben oder genutzt würden, heißt es in der Expertise. (...)
Zu den Gegnern des Straßenfotodienstes gehört auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Trotz der datenschutzrechtlichen Verbesserungen sieht die CSU-Politikern weiter rechtliche Probleme. "Ich teile nicht die Einschätzung des Konzerns, dass alle datenrechtlichen Bedenken ausgeräumt sind", sagte sie. Sie verlangte vom
Internet-Riesen Google mehr Transparenz, wie die flächendeckenden Bilder vermarktet und verknüpft werden sollen.
Nach Angaben Aigners sind Hunderte von Zuschriften, Anrufe und E-Mails von Menschen im Ministerium eingegangen, die sich um ihre Privatsphäre sorgen. "Und diese Privatsphäre ist betroffen, wenn Unternehmen flächendeckend Aufnahmen von Häusern und Gärten machen, um diese Fotos und Adressen anschließend weltweit zu vernetzen und zu vermarkten.""
arte.tv, 06.04.2013 (Zugriff: 09.04.2013)
Google und die Macht des Wissens - Dokumentarfilm (2012)
"H.G. Wells Utopie des Weltgehirns soll nach dem Willen von Google keine Fiktion bleiben. Es will alle Bücher digitalisieren, Wissen zentral vereinen. Was steckt dahinter? Welche Motive bewegen Befürworter und Gegner? Ben Lewis sucht Antworten und gibt überraschende Einblicke in ein komplexes Thema.
Im Jahr 2002 fing Google an, Weltliteratur einzuscannen. Man schloss Verträge ab mit den größten Universitätsbibliotheken wie Michigan, Harvard und Stanford in den USA, der Bodleian Bibliothek in England und der Katalanischen Bibliothek in Spanien. Das Ziel war nicht nur eine riesige globale Bibliothek aufzubauen, sondern all dieses Wissen sollte noch einem verschwiegenen Zusatzzweck zugutekommen: Man wollte eine neue Form von "Artificial Intelligence", von künstlicher Intelligenz entwickeln. Google bekam aber Probleme bei der Realisierung des Projekts: Mehr als die Hälfte - rund sechs Millionen - dieser Bücher waren urheberrechtlich geschützt. Autoren auf der ganzen Welt begannen, einen Feldzug gegen Google zu starten. Im Herbst 2005 reichten sowohl die amerikanische Autorengilde "The Authors Guild of America" als auch die amerikanische Verlegervereinigung "The Association of American Publishers" Klage ein. Drei Jahre später kam dabei die Google-Buch-Regelung, das "Google Book Settlement" heraus. Diese Vereinbarung umfasste 350 Seiten und wurde im Oktober 2008 veröffentlicht. Dieses Abkommen hätte Google unglaubliche neue Macht verschaffen können. Die Google-Buch-Webseite war drauf und dran, nicht nur die weltgrößte Buchhandlung zu werden, sondern auch eine gebührenpflichtige Bücherei. Google hätte das Monopol auf die Mehrheit der im 20. Jahrhundert veröffentlichten Bücher gehabt. Im März 2011 entschied dann Richter Denny Chin nach Anhörungen gegen die Rechtsgültigkeit der Google-Buch-Regelung. Am Ende hatte eine bunte kleine Armee von Autoren und Buchhändlern eines der weltweit mächtigsten Unternehmen besiegt. In dieser Dokumentation werden in die zentrale Geschichte um die Google-Buch-Affäre andere problematische Aspekte des Themas "Internet" eingewoben, wie Datenraub und Datenschutz, Download und Urheberrecht, Freiheit und Überwachung".
direkter Link zur Reportage (Youtube):
http://www.youtube.com/watch?v=Jdxjixw17W4
stimme.de, 25.03.2013 (Zugriff: 09.04.2013)
Google und die Macht des Wissens - Dokumentarfilm ( 2012)
"Er registriert alles, er analysiert alles, er beobachtet, speichert und prüft alles. Die Rede ist nicht vom George Orwell'schen "Big Brother", sondern vom US-Suchmaschinenriesen Google. Fast in allen großen Internet-Märkten der Welt hat Google eine beherrschende Stellung und kanalisiert die Schifffahrtsstrecken im Datenmeer. Vom anfänglichen Sympathiebonus für den Anbieter mit der aufgeräumt leeren Startseite ist nur noch wenig erhalten. Immer häufiger gerät Google mit Datenschützern und Urheberrechtsanwälten in Konflikt. Fernsehsender, Verlage und Buchautoren fürchten, dass an der Verbreitung ihrer Werke letztlich nur mehr einer verdient - der Vermarkter der weltweiten Netz-Suche. In seinem Dokumentarfilm "Google und die Macht des Wissens" (2012), den ARTE in deutscher Erstausstrahlung zeigt, rollt Ben Lewis anhand der Google-Buch-Affäre, als weltweit Bibliotheksbestände eingescannt werden sollten, den Streit um die Sammelwut des Internetkonzerns noch einmal auf".
(teleschau - der mediendienst)
direkter Link zur Reportage (Youtube):
http://www.youtube.com/watch?v=Jdxjixw17W4
faz.de, Blog Patrick Bernau, 02.03.2013 (Zugriff: 10.06.2013)
"Der Ausgangspunkt: Google, Facebook und Co. sind neuartige Monopole.
Das liegt daran, dass Monopole im Netz mit einer unglaublichen Geschwindigkeit wieder abgelöst werden. Wir haben uns daran gewöhnt.
(...)
Warum sind die Nutzer trotzdem so zufrieden? Weil natürliche Monopole hinterhältig sind.
Das fiese an natürlichen Monopolen ist, dass sie ganz von selbst entstehen, weil sie im ersten Moment so kundenfreundlich sind. In den Leserkommentaren auf FAZ.NET schreibt Tom Wagner:
Google, Amazon und Facebook sind deshalb so beliebt, weil sehr viele Menschen der Meinung sind, daß diese Unternehmen etwas tun, was ihnen dient.
Das ist wahr. So entstehen natürliche Monopole. Im Lehrbuch-Beispiel von den Wasserleitungen gibt es einen Anbieter, der zuerst ein großes Leitungsnetz hat und darum die Preise aller anderen unterbieten kann. So hat auch Google, das als erste Suchmaschine einen guten Algorithmus hatte, den Markt erobert. Jetzt hat Google die Gewinne und die Kapazitäten, seine Seiten mit enormer Geschwindigkeit auszuliefern und die Suchmaschine immer weiter zu entwickeln. Konkurrenten probieren immer wieder, dagegen anzukommen, aber Google hat bisher den technischen Vorsprung behalten und so die Kunden an sich gebunden.
(...)
Weil Google so stark ist, konzentriert sich eine ganze Branche darauf, Artikel nach Googles Wünschen anzulegen. Suchmaschinen-Optimierer nutze jede Nachlässigkeit in Googles Algorithmus aus. Das treibt die seltsamsten Blüten. Mancher beschäftigt Studenten, die nichts tun, als alle paar Stunden die Titel seiner Artikel zu ändern. Weil Googles Algorithmus das honoriert. Manche Blogbeiträge lesen sich mehr wie für die Maschine geschrieben als für den Menschen. Weil Googles Algorithmus das honoriert. Und weil Googles Algorithmus das honoriert, sehen wir oft genau diese Blüten ganz oben in den Trefferlisten. Wäre Google weniger mächtig, würden sich solche Aktionen weniger lohnen (und die Seitenbetreiber könnten die Energie in die Produktion sinnvoller Inhalte stecken). (...)".
heise.de, 26.02.2013 (Zugriff: 04.04.2013)
heise berichtet über eine mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof, in welcher die Frage geklärt werden soll, ob Google unter bestimmten Umständen verpflichtet werden kann "Verweise auf persönliche Daten zu unterlassen".
"Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Spanier, der von Google Spain verlangte, dass bei Eingabe seines Namens nicht länger die amtliche Bekanntmachung einer Zwangsversteigerung seines Hauses aus dem Jahr 1998 angezeigt wird. (...) Ein spanisches Gericht wollte vom EU-Gerichtshof wissen, ob Google gemäß den spanischen Datenschutzbestimmungen gezwungen werden könne, den Link zu dieser Seite der Zeitung zu entfernen.
Der Anwalt von Google Spain, Francisco-Enrique González-Diaz, lehnte das ab. Weder gelte eine EU-Datenschutzrichtlinie für das Unternehmen, noch sei Google für die Inhalte beispielsweise von Zeitungen verantwortlich. "Google ist Vermittler, aber nicht Herausgeber von Informationen", sagte er. Das Unternehmen sammle nicht absichtlich persönliche Daten, sondern erfasse lediglich den Inhalt von Webseiten. Google sei auch "nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Inhalte jeder Webseite zu bewerten". Ein Zwang zur Entfernung bestimmter Links verstoße zudem gegen die Grundrechte der Informations- und Meinungsfreiheit, sagte der Google-Anwalt. Sobald die Zeitung den Artikel entferne, sei er auch per Google nicht mehr auffindbar: "Der Herausgeber (die Zeitung) übt die entscheidende Rolle über die personenbezogenen Daten aus."
Dem widersprach Joaquín Muñoz Rodriguez, Anwalt des spanischen Klägers. "Die betroffene Person muss ein Recht haben zu entscheiden, welche Information für sie schädlich ist", sagte er. "Es gibt ein Recht auf Vergessen." (...)
Google falle durchaus unter das spanische Datenschutzrecht, meinte auch die Anwältin der EU-Kommission, Isabel Martínez del Peral. Der Suchmaschinenbetreiber trage eine Verantwortung, die unabhängig von der Verantwortung des Herausgebers der Webseite sei. Sie bestritt auch, dass die Streichung von Verweisen auf bestimmte Webseiten eine Gefahr für die Grundrechte der Internetnutzer sei. Der Gutachter (Generalanwalt) des Europäischen Gerichtshofes will am 25. Juni ein Urteil empfehlen. Das Gericht selbst wird erst einige Monate später entscheiden".
stern.de, 14.05.2013 (Zugriff: 07.06.2013)
"Mit seiner Klage gegen den Internetkonzern Google hat ein Unternehmer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen. Suchmaschinen müssen demnach Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
(...) Der Firmengründer hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte. Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google, da der Prozess wegen dieses Urteils verschoben worden war.
Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt.
Kay Oberbeck, Unternehmenssprecher Google Deutschland, zeigte sich in einem Statement gegenüber stern.de "enttäuscht und überrascht" von der Entscheidung des BGH: "Erfreulich ist zwar, dass das Gericht die Autovervollständigung für zulässig hält und Google nicht verpflichtet, jeden angezeigten Begriff vorab zu prüfen. Nicht nachvollziehen können wir jedoch die Auffassung des BGH, dass Google für die von Nutzern eingegebenen Suchbegriffe dennoch haften soll," so Oberbeck in einer schriftlichen Stellungsname. Und weiter: "Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt abzuwarten. Der Fall wurde an das OLG Köln zurückverwiesen.""
computerwoche.de, 15.02.2012 (Zugriff: 07.06.2013)
"Google und der Datenschutz sind ein Dauerbrenner-Thema: Einem App-Entwickler zufolge erhalten Verkäufer einer App Zugriff auf persönliche Daten des Käufers im Google Play Store – darunter Vor- und Nachnamen, Mailadresse und den Wohnbezirk.
(...) Tatsächlich aber entspricht diese Weitergabe persönlicher Daten weder der Privacy Policy von Google, noch dürfte sie mit den Ansichten der Federal Trade Comission (FTC) vereinbar sein, die bereits 2011 unter anderem wegen unbegründeten Datentransfers zwischen EU und den USA gegen Google vorging. Des Weiteren wirft dieses Vorkommnis die Frage auf, inwiefern sich der Vertrieb von virtuellen mit dem von physischen Gütern gleichsetzen lässt - schließlich erhalten Händler aus dem Onlineversand ebenfalls personenbezogene Daten. (...)".
computerwoche.de, 18.02.2013 (Zugriff: 07.06.2013)
"Google muss wegen seiner neuen Datenschutzregeln mit Sanktionen in Europa rechnen. Der Internet-Konzern ließ nach Angaben der europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden vom Montag eine viermonatige Frist verstreichen. Innerhalb dieser Zeit hätte Google eigentlich Änderungen umsetzen sollen, die mehr Transparenz und Wahlmöglichkeiten für die Nutzer bringen. (...)
"Die Verknüpfung von Nutzerdaten aus verschiedenen Google-Diensten zu einem umfassenden Metaprofil ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptabel", kommentierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, bereits zur Fristsetzung im Oktober. Die Nutzer seien weder um Einwilligung gebeten worden, noch besäßen sie eine Widerspruchsmöglichkeit, sofern sie den Dienst weiterhin nutzen wollten.
Weiterer Kritikpunkt ist die Speicherung der Daten. Die Datenschützer fordern genaue Informationen darüber, wie lange Informationen vorgehalten werden.
Nach dpa-Informationen antwortete Google der CNIL Anfang Januar auf die im Monat Oktober formulierten Forderungen. Kompromissbereit zeigte sich das Unternehmen aber offensichtlich nicht.
Google wies die Vorhaltungen am Montag erneut zurück. "Unsere Datenschutzerklärung respektiert europäisches Recht und ermöglicht es uns, einfachere und effektivere Dienste zu entwickeln", kommentierte ein Sprecher. "Wir haben uns diesbezüglich mit CNIL kooperativ gezeigt und werden das auch in Zukunft tun." (...)".
computerwoche.de, 28.05.2013 (Zugriff: 06.06.2013)
"(...) Die EU erhöht den Druck auf Google: Im Streit um Googles Suchmaschinen-Geschäft verlangt die EU-Kommission von dem Internet-Unternehmen mehr Zugeständnisse. Sonst droht eine Milliarden-Strafe. "Wir werden Google wahrscheinlich [...] auffordern, seine Vorschläge nachzubessern", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Dienstag im Brüsseler Europaparlament.
Der Vorwurf in dem Kartellverfahren lautet, dass Google bei der Anzeige von Suchergebnissen eigene Dienste vor Konkurrenzangeboten bevorzugt. Dabei geht es etwa um spezialisierte Bereiche wie den Kartendienst Maps, Preisvergleiche oder die Hotelsuche. Konkurrenten wie Microsoft hatten sich über diese ihrer Meinung nach unlauteren Geschäftspraktiken in Brüssel beschwert. Google hat in europäischen Ländern zum Teil über 90 Prozent Marktanteil bei der Internet-Suche.
Auf Druck aus Brüssel hatte der US-Konzern angeboten, fünf Jahre lang eigene Dienste deutlicher zu markieren und mehr Links zu Webseiten der Wettbewerber anzuzeigen. Insgesamt machte der Konzern in vier Punkten - auch der Werbung - Zusagen. Diese reichen Brüssel aber nicht aus. "Wir glauben, dass unser Vorschlag an die EU-Kommission auf die vier Bedenken eingeht, die vorgebracht wurden", teilte ein Google-Sprecher in Brüssel mit. "Wir arbeiten weiterhin mit der Kommission, um diesen Fall beizulegen." (...)".
n-tv.de, 30.05.2013 (Zugriff: 06.06.2013)
"(...) Der Internetkonzern Google und die EU-Initiative klicksafe haben gemeinsam Unterrichtsmaterialien zu Suchmaschinen im Internet entwickelt. Lehrerinnen und Lehrer bekommen in dem am Mittwoch (29. Mai) in Berlin vorgestellten Heft Vorschläge für den Aufbau von Unterrichtsstunden, für Arbeitsblätter und Informationen zur Funktionsweise von Suchmaschinen. (...)
Richtig im Internet suchen lernen - mit Unterlagen von Google: Bei Lehrern stößt das auf Kritik. Der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) sprach sich für eine unabhängige und neutrale Vermittlung im Unterricht aus. Es sei an sich nicht unanständig, wenn Google und klicksafe solche Unterlagen erarbeiteten, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzendes des VBE, Rolf Buch. «Bedarf besteht immer.» (...)"
handelsblatt.de, 13.03.2013 (Zugriff: 06.06.2013)
"Google muss wegen des unberechtigten Mitschnitts von Daten aus drahtlosen Netzwerken (WLAN) durch seine Street-View-Kamerawagen eine Strafe von 7 Millionen Dollar bezahlen (5,4 Mio Euro). Darauf einigte sich der Internetkonzern mit den Generalstaatsanwälten von 38 US-Bundesstaaten. Mit der Vereinbarung endeten am Dienstag rund zweijährige Untersuchungen in den USA.
Das Fehlverhalten von Google war im April 2010 durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar aufgedeckt worden. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Hamburg wurde im vergangenen November eingestellt, weil die WLAN-Schnüffelei der Street-View-Autos nach deutschem Recht nicht strafbar war.
(...) Google sprach zunächst von einem Versehen, bei dem nur Datensplitter gespeichert worden seien. Bei einer ausführlichen Prüfung wurden aber teilweise auch E-Mails, unverschlüsselte Passwörter und andere sensible Inhalte gefunden.
Zudem ergaben Untersuchungen der amerikanischen Telekom-Behörde FCC, dass die Funktion von einem Entwickler absichtlich programmiert worden sei. Er habe gedacht, dass mit Hilfe von Informationen wie zum Beispiel Suchanfragen die Internet-Suche verbessert werden könne. Google betont, die Daten seien nie kommerziell ausgewertet worden.
Die Millionenzahlung im Rahmen des ausgehandelten Vergleichs kann Google leicht wegstecken (...)".
Spiegel online, 03.04.2013 (Zugriff: 06.06.2013)
"Google droht Ärger in Europa: Datenschützer aus sechs EU-Ländern gehen gegen den Konzern vor, weil er Nutzerdaten aus seinen verschiedenen Internetdiensten verknüpft hat. Die EU plant für Verstöße künftig hohe Strafen
(...) Google habe bisher nicht auf die Kritik an seinem Umgang mit Nutzerdaten reagiert, teilte die französische Datenschutzbehörde Cnil am Dienstag mit. Am selben Tag war bekannt geworden, dass die Datenschutzbeauftragte von Google, Alma Whitten, ihre Position demnächst aufgibt.
Die Cnil führt eine eigens gegründete Task-Force aus den zuständigen Datenschutzbehörden in Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien und den Niederlanden an. Diese leiteten Cnil zufolge am Dienstag im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten Untersuchungen zu den Google-Praktiken ein.
Der Schritt könnte für den Internetriesen schmerzhaft werden: Bislang können die Datenschutzbehörden zwar nur relativ geringe Sanktionen von jeweils deutlich weniger als eine Million Euro aussprechen (...). Die EU könnte aber noch in diesem Jahr mit einer Datenschutzverordnung neue Regeln beschließen, wonach Strafen bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes einer Unternehmens möglich sind. (...)
Konkret stören sich die Datenschützer an den seit einem Jahr geltenden Datenschutzbestimmungen des Konzerns, wonach Google Nutzerdaten aus unterschiedlichen Diensten wie dem Videoportal YouTube oder dem Mail-Dienst Gmail gesammelt auswerten darf - das sogenannte "Super-Profil". (...)
Sie halten es nicht für akzeptabel, dass ein übergreifendes Profil der Nutzer ohne deren Einwilligung oder Widerspruchsrecht erstellt werde. Für den Nutzer sei nicht klar, wozu die Daten verarbeitet würden, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der in Deutschland für das Verfahren zuständig ist. Auch Art und Dauer der Speicherung von Daten stehen Casper zufolge in der Kritik.
Google erklärte dagegen, die Verknüpfungen erlaubten es dem Unternehmen, neue Dienste für seine Kunden zu entwickeln. "Wir haben uns diesbezüglich mit allen involvierten Datenschutzbeauftragten kooperativ gezeigt und werden das auch in Zukunft tun", erklärte eine Sprecherin. Google hatte laut Cnil eine viermonatige Frist ohne wesentliche Änderungen verstreichen lassen. Auch nach einem Treffen von Google-Vertretern mit Datenschützern der sechs Länder vor zwei Wochen seinen [sic] keine Veränderungen bemerkt worden. (...)".
Spiegel online, 05.03.2012 (Zugriff: 06.06.2013)
"Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Google aufgrund der neu aufgelegten Datenschutzregeln des Konzerns abgemahnt. Die neuen Nutzungsbedingungen verstießen gegen deutsches Recht, teilte der Verband mit. Viele Klauseln seien unbestimmt formuliert oder benachteiligten die Verbraucher.(...)
Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns sei gespickt mit Begriffen wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen", teilten die Verbraucherschützer mit. Google erfasse etwa "möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten", "unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft". Dem Nutzer sei es nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen solle. Zudem würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer einwilligen müsse. Eine Stellungnahme Googles zu der Abmahnung steht noch aus. (...)".
zeit.de, 05.06.2013 (Zugriff: 05.06.2013)
"Google-Chef Eric Schmidt verteidigt kurz vor dem G8-Gipfel in Nordirland die Steuersparstrategie seines Konzerns. (...)
"Wir sind ein amerikanisches Unternehmen. Wir haben eine finanzielle Verantwortung gegenüber unseren Aktionären", sagte Schmidt. Wie solle er es verbuchen, wenn das Unternehmen mehr Steuern zahle, als es müsste. "Etwa als Spende? Oder sollen wir uns in den USA verklagen lassen, weil wir einer Regierung mehr zahlen als nötig?", fragte der Google-Chef.
In den vergangenen Monaten waren Google und andere amerikanische Unternehmen aus der IT-Branche europaweit dafür kritisiert worden, ihre Einnahmen geschickt über Ländergrenzen zu verschieben und so ihre Steuerlast zu drücken.
Den Vorwurf, Geld gezielt in Steueroasen unterzubringen, wies Schmidt zurück. "Wir bunkern kein Geld in Steuerparadiesen! Wir bewegen uns im europäischen Steuersystem", sagte Schmidt. Unterschiedliche Länder in der EU hätten eben unterschiedliche Steuersätze. Ob das gut oder schlecht sei, habe er nicht zu beurteilen. "Aber es überrascht mich auch nicht, dass das zu solchen Phänomenen führt", sagte der Manager. "Wir wünschen Europa eine gesunde Diskussion, und werden jedes Ergebnis akzeptieren." Er möchte nur, dass das Steuerrecht vernünftig sei, sodass man es verstehe und befolgen könne".
Focus Money online, 20.09.2012 (Zugriff: 03.04.2013)
"Google hat zum vierten Mal in Folge den ersten Platz als bester Arbeitgeber belegt. Befragt wurden 144 000 Studenten. Das Ergebnis zeigt: Eine starke Arbeitgebermarke und internationale Ausrichtung machen ein Unternehmen attraktiv.
Der globale Index der attraktivsten Arbeitgeber wurde von Universum, einem Unternehmen im Bereich Employer Branding, veröffentlicht. Präferenzen von über 144 000 Studierenden der Wirtschafts- und Ingenieurswissenschaften aus den zwölf größten Volkswirtschaften wurden abgefragt. (...)".
volksfreund.de, 29.06.2012 (Zugriff: 03.04.2013)
"Google ist seit Jahren in den Umfragen der beliebteste Arbeitgeber – weltweit. Warum so viele Menschen bei Google arbeiten wollen, liegt an den außergewöhnlich guten Arbeitsbedingungen, mit denen Google in den Zeiten der New Economy Standards setzt. Wie sehen diese nun aus?
(...) Beim Google-Konzern in Hamburg sagt man, dass jeder neue Mitarbeiter rund sieben Kilo zulegt. Ist das nun Stress-Essen oder liegt es an all den freien Snacks und Getränken, die in den bunten Büros angeboten werden? Es muss wohl Zufriedenheitsspeck sein, denn bei Tischfußball, Lounge, Massagesessel und X-Box bietet Google seinen Mitarbeitern zahlreiche andere Möglichkeiten zur Entspannung als Essen. Dazu können die Mitarbeiter so herumlaufen, wie es ihnen beliebt, und bei Bedarf auch gerne von zuhause aus arbeiten.
Das sind nun also die Standards der New Economy: Seine Mitarbeiter motivieren, indem ihnen alles geboten wird, was sie brauchen. Statt Stechuhr und Fließband gibt es nun Vertrauensarbeitszeit und Riesenbildschirme. Da ist die Frage berechtigt: Was hat Google davon? Und die Antwort gibt nicht nur die geringer Abwanderung der Google-Mitarbeiter.
Die strenge Auswahl in den USA zeigt, wie Google funktioniert: In die beliebte Familie muss man erst einmal reinkommen. Drinnen ist das Leben dann kein Zuckerschlecken: Die Schnelligkeit und der Leistungsdruck in der IT-Branche lassen auch den Marktführer nicht unberührt. Auch Google-Mitarbeiter werden kontrolliert und unterliegen einem großen Kreativitätsdruck.
Allerdings scheint das Konzept von Google aufzugehen: Wer viel geboten bekommt, leistet auch viel. Und wer als Arbeitgeber beliebt ist, kann sich fähigere Mitarbeiter aussuchen. (...)".
cnn.com, 21.09.2011 (Zugriff: 13.05.2013)
„They've got it all: Free food, fitness facilities, massage rooms, hair dressers, laundry rooms and on-site doctors. Are they Hollywood celebrities?
No, they're Google employees in Mountain View, south of San Francisco, and if you're an employee here you're encouraged to spend 20% of your time on a project of your choosing. It's no surprise Google places fourth on the U.S. Fortune '100 Best Companies to Work For' list. (…)
The payoff shows up in increased innovation and productivity, low turnover, low sickness rates, and high employee satisfaction. In a world warring for increasingly sparse talent, a strong employer image is also not to be underestimated. "It means you can attract and attain some amazing people", says Laszlo Bock, senior vice president of people operations at Google. "People who are exceptional and motivated, and who are driven beyond a good job and a paycheck." (…)
Research by the Great Place to Work Institute, co-publisher of the Fortune annual list, shows us that today's employees really do want different things - and it is not in their paychecks. Their work with more than ten million employees worldwide reveals that what people want is: Trust in leadership and each other, pride in their work, enjoyment of the people they work with, and fairness and transparency; all things that companies like Google and SAS seem to do well. The key to making this approach successful, they say, is a sincere focus on employee wellbeing.
(…) Bock agrees, "The important thing to note is that you don't need a lot of money to do what Google has done. If you give people freedom, they will amaze you."
Übersetzung:
„Sie haben alles: Kostenfreies Essen, Fitnesseinrichtungen, Massageräume, Friseure, Wäschereien und Ärzte vor Ort. Sind sie Hollywood-Berühmtheiten?
Nein, sie sind Google Mitarbeiter in Mountain View, südlich von San Francisco. Und wenn man hier ein Mitarbeiter ist, dann wird man ermutigt 20% der Arbeitszeit in Projekte eigener Wahl zu investieren. Es ist keine Überraschung, dass Google auf Platz vier der U.S. Fortune „100 Best Companies to Work For“ Liste steht.
Dies zahlt sich in der erhöhten Innovation und Produktivität aus, niedriger Fluktuation, niedriger Krankheitsstand und hohe Mitarbeiterzufriedenheit. In einem Arbeitsumfeld, welches um eine wachsende Minderheit an Talenten kämpft, sollte das Image eines starken Arbeitgebers nicht unterschätzt werden. „Dies führt dazu, dass man fantastische Menschen anziehen und gewinnen kann“, sagt Laszlo Bock, senior vice president of google operations bei Google. „Außergewöhnliche und motivierte Menschen, die mehr als nur einen guten Job und gutes Gehalt erwarten.“ (…)
Untersuchungen des Great Place to Work Instituts, welches Mitherausgeber der jährlichen Fortune Liste ist, zeigen uns, dass heutzutage Mitarbeiter wirklich andere Dinge möchten – und dies betrifft nicht das Gehalt. Das Untersuchungsergebnis, welches auf über zehn Millionen Angestellten weltweit beruht, ergab, dass Menschen folgende Dinge wollen: Vertrauen zu den Führungspersonen und untereinander, Stolz sein über die eigene Arbeit, gutes Arbeitsverhältnis zu Kollegen, Fairness und Transparenz, Dinge die Firmen wie Google und SAS anscheinend gut hinbekommen. Diese Unternehmen sagen, dass der Erfolg dieses Unterfangens abhängig ist von einer glaubwürdigen Fokussierung auf das Wohlergehen der Angestellten.
(…) Bock stimmt dem zu, „Wichtig anzumerken ist, dass man nicht viel Geld benötigt, um das zu tun, was Google getan hat. Menschen denen man Freiheit gibt, werden einen verblüffen“.
fortune.com, 19.01.2012 (Zugriff: 13.05.2013)
Larry Page, Mitgründer und Vorstandsvorsitzender von Google im Interview mit FORTUNE:
(…) How do you summarize Google's culture?
Page: (…) My job as a leader is to make sure everybody in the company has great opportunities, and that they feel they're having a meaningful impact and are contributing to the good of society. As a world, we're doing a better job of that. My goal is for Google to lead, not follow that.
How important to you are Google's wonderful lifestyle perks, from the free food to the massages, for the employee experience you're trying to design?
Page: I don't think it's any of those individual things. It's important that the company be a family, that people feel that they're part of the company, and that the company is like a family to them. When you treat people that way, you get better productivity. Rather than really caring what hours you worked, you care about output. We should continue to innovate in our relationship with our employees and figure out the best things we can do for them. We've been looking a lot at the health of our people, and making sure we're helping them stay healthy and quit smoking. Our health care costs have grown a lot less fast than other companies as a result of that. But our people have also been a lot happier and more productive, which is much more important.
I can't imagine a lot of Googlers smoke. Can you give me an example of something that you're consciously trying to do for the health of employees?
Page: Generally you go to these big facilities for gyms -- but we noticed people were heavily using the smaller gyms that are closer to their buildings. [We've been] making sure we have really healthy food for people. We started putting the desserts around a wall, just around the corner. We have doctors on site. We'd like to do more of that, where we really make health care convenient and easy and faster, which I think helps people stay healthy. If your access to health care involves your leaving work and driving somewhere and parking and waiting for a long time, that's not going to promote healthiness. …)
You and Sergey were interested in child care long before you had spouses, let alone children. How has becoming a family man changed your concept of work/life balance at Google?
Page: It hasn't changed that much. We've always been good at making sure we're treating employees flexibly. You treat people with respect, they tend to return the favor to the company. And that goes for families.
(…)“.
Übersetzung:
„(…) Wie würden Sie Googles Unternehmenskultur zusammenfassen?
Page: (…) Meine Aufgabe als Führungsperson ist sicherzustellen, dass Jeder im Unternehmen tolle Entwicklungsmöglichkeiten und das Gefühl hat, einen bedeutenden Einfluss zu haben und zum Guten der Gesellschaft beizutragen. In unserem Arbeitsumfeld gehen wir da mit gutem Beispiel voran. Mein Ziel für Google ist dies anzuführen und nicht dem zu folgen.
Wie wichtig sind Ihnen Googles wunderbare Lifestyle-Leistungen, vom kostenlosen Essen bis zu Massagen, für Ihre Entwicklung des Mitarbeitererlebens?
Page: Ich glaube nicht, dass es die einzelnen Dinge sind. Es ist wichtig, dass das Unternehmen wie eine Familie ist, dass die Menschen sich als Teil des Unternehmens empfinden und dass das Unternehmen wie eine Familie für sie ist. Wenn Sie Menschen auf diese Weise behandeln, erhalten sie eine höhere Produktivität. Anstatt sich um die tatsächliche Arbeitszeit zu sorgen, beachtet man das Arbeitsergebnis. Wir sollten die Weiterentwicklung unserer Beziehung zu unseren Mitarbeitern fördern und herausfinden, was wir am besten für sie tun können. Wir haben sehr auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter geachtet und sichergestellt, ihnen zu helfen, dass sie gesund bleiben und das Rauchen aufgeben. Im Resultat ist die Höhe unserer Gesundheitskosten, im Vergleich zu anderen Unternehmen geringer angestiegen. Unsere Leute aber auch viel zufriedener und produktiver, was noch wichtiger ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass viele Googler rauchen. Können Sie mir ein Beispiel für etwas geben, dass Sie bewusst für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter anstreben?
Page: Gewöhnlich geht man zu diesen großen Fitnesseinrichtungen – aber wir haben festgestellt, dass Menschen gerne kleinere Fitnesseinrichtungen nutzen, die näher am Arbeitsplatz sind. Wir haben sichergestellt, dass wir wirklich gesundes Essen für unsere Leute haben. Wir haben damit begonnen den Nachtisch an einer Wand, um die Ecke zu platzieren. Wir haben im Haus Ärzte. Wir würden gerne mehr Dinge dieser Art machen, um die Gesundheitsvorsorge unserer Leute komfortabler, einfacher und schneller zu machen, da ich der Auffassung bin, dass dies Menschen hilft gesund zu bleiben. Wenn der Zugang zu Gesundheitsvorsorge voraussetzt, dass Sie den Arbeitsplatz verlassen, irgendwo hinfahren, dort parken und lange warten, ist das nicht gerade förderlich für die Gesundheit. (…)
Sie und Sergey waren an Kinderbetreuung interessiert, lange bevor sie Ehepartner, geschweige denn Kinder hatten. Wie hat der Umstand ein Familienmensch zu werden, ihre Vorstellung der Vereinbarung von Familie und Arbeit bei Google verändert?
Page: Es hat sich nicht groß verändert. Wir waren schon immer gut darin sicherzustellen, dass wir unsere Mitarbeiter flexibel behandeln. Behandle Menschen mit Respekt, so neigen sie dazu den Gefallen dem Unternehmen zurückzugeben. So funktioniert es auch in einer Familie. (…)“.