Fairness-Versprechen auf dem Prüfstand

Shell im Fairness-Check

Deutsche Shell Holding GmbH
Dr. Peter Blauwhoff (Vorsitzender), Dr. Peter Seifried, Klaus Bortel, Amrin Senger

Qualitätsurteil der Fairness-Stiftung  

So hält Shell die eigenen Fairness-Versprechen:

Beschäftigte/Partner
Beschäftigte/Partner-Karte
Fairness-Versprechen eingeschränkt/Beschäftigte jahrelang Giften ausgesetzt/ Dumpinglöhne
Kunden/Klienten
Kunden/Klienten-Karte
keine Fairness-Versprechen veröffentlicht
Wettbewerb
Wettbewerb-Karte
Amt prüft Beschwerden freier Tankstellen
Umwelt/Natur
Umwelt/Natur-Karte
vielfältiges umweltverschmutzendes und ressourcenverschwendendes Handeln
Öffentlichkeit
Öffentlichkeit-Karte
enorme Kosten für Menschen in Bezug auf Umwelt und Gesundheit / Infiltrierung von Regierung

Fazit der Fairness-Stiftung

Mit seinen Fairness-Versprechen zeichnet Shell ein sauberes und von Rücksicht geprägtes Unternehmensbild. Der Realität entspricht dieses in vielen Fällen nicht.
Dies wird eindrucksvoll an Shells Handeln im Niger-Delta deutlich, in welchem es seit über 50 Jahren tätig ist. Teilweise marode Pipelines verschmutzen die Umwelt, jahrzehntelanges Abfackeln von Gas beeinträchtigt zusätzlich die Gesundheit der angrenzenden Einheimischen, schädigt die Umwelt und verschwendet gleichzeitig eine wertvolle Ressource. Aber auch in Deutschland und Brasilien finden sich Beispiele für die Gefährdung von Mensch und Umwelt.

Profitmaximierung scheint Vorrang vor Sicherheit von Menschen und Umwelt zu haben. Dies zeigt sich auch am aktuellen Vorhaben von Shell in der Arktis nach Öl zu bohren. Warnungen vor nicht kalkulierbare Umweltrisiken von beispielsweise Greenpeace werden ignoriert.

Positiv erscheint die Einrichtung einer „Global-Helpline“, durch welche sich Whistleblower direkt und vertraulich an autorisierte Mitarbeiter bei Shell melden können.

Bemerkenswert ist, dass Gesetzgeber verschiedener Länder Ölmultis wie Shell wenig Vorschriften machen oder Ausnahmeregelungen ermöglichen. So besteht beispielsweise bei Öl-Lecks in internationalen Gewässern keine Meldepflicht. Weiterhin muss ein Ölkonzern nur die Ursache für den Unfall/ das Leck beseitigen. Keine Verpflichtung besteht zur Beseitigung der Verschmutzung

(Stand 27.02.2013)

Letzte Aktualisierung: 10.09.2014 - Die Darstellung ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Fehler und Irrtümer sind nicht ausgeschlossen und werden nach Bekanntwerden schnellstmöglich korrigiert. Wir bitten um entsprechende Hinweise auf unserem Kontaktformular.

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